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Betriebliche Altersvorsorge Neben der Riester-Rente kann auch eine Betriebsrente einen Teil der Lücke schließen, die zwischen gesetzlicher Rente und letztem Arbeitseinkommen klafft.
Staatlich unterstützt wird diese Rentenform mit Steuerfreiheit für Beiträge in Höhe von maximal vier Prozent der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Derzeit entspricht dies 2160 Euro pro Jahr (Ostdeutschland: 1800 Euro). Die späteren Rentenzahlungen sind dann allerdings komplett zu versteuern. Drei Betriebsrentenmodelle kommen für die staatliche Riester-Förderung in Frage: Direktversicherung, Pensionskasse sowie die neu geschaffenen Pensionsfonds.
Doch der Vorteil des staatlichen Zuschusses ist mit Nachteilen verknüpft, die präzise abzuwägen sind. Direktversicherung und Pensionskasse bieten mehr steuerliche Flexibilität ohne Zulage.
Zwar nicht Riester-fähig sind zwei andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge: die Direktzusagen und Unterstützungskassen. Jedoch können können diese Modelle aufgrund Ihrer Vorteile höchst interessant sein.
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