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Betriebliche Altersvorsorge mit "Riester-Förderung" Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind drei Verfahren der betrieblichen Altersvorsorge, welche durch Riester förderfähig sein können. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Police für seinen Arbeitnehmer ab und überweist einen Teil des Gehalts seines Beschäftigten als Beitrag an den Versicherer. Im Rahmen der Pensionskasse und der Pensionsfonds fließen die Beiträge an externe Versorgungseinrichtungen, die das Geld in Aktien oder Rentenpapiere investieren. Pensionskassen wirtschaften konservativer, dürfen nur 35 Prozent in Aktien anlegen, Pensionsfonds hingegen bis zu 100 Prozent.
Doch der Vorteil des staatlichen Zuschusses ist mit Nachteilen verknüpft, die präzise abzuwägen sind. In manchen Fällen lohnt sich der Verzicht auf die "Riester-Förderung".
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