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Nicht versicherbar gegen Elementarschäden Nicht alle werden versichert
Bei Objekten in "gefährdeten Regionen", südöstliches Baden-Württemberg und Raum Altenburg, Gera, Klingental sowie Regionen, die binnen der letzten 10 Jahre unter Wasser gestanden haben (z. B. Köln, Düsseldorf, Dresden) ist Versicherungsschutz nur sehr schwer oder gar nicht zu bekommen. So könnte die Voraussetzung für der Ersatzpflicht bei einem Überschwemmungsschaden die Überschreitung des höchsten bisher gemessenen Pegelstandes sein.
Die folgenden Regionen gelten z.Zt. als besonders gefährdet: PLZ: 04103 - 04342, 06901 - 08267, 08393, 08451 - 08459, 71000 - 71199, 72000 - 72149, 72181, 72300-72599, 72654, 72700 - 72829, 78500 - 78699, 88151, 88605, 88631, 88637 (Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bitte fragen Sie konkret an!)
In aller Regel behalten sich Sachversicherer vor, Bewohner der oben genannten Risikogebiete von einer Absicherung auszuschließen. Wo das Überschwemmungspotential am höchsten ist, werden keine Elementarschadendeckungen angeboten.
Meist wird der Versicherungsschutz auch dann von den Versicherungen verweigert: bei einem oder mehreren Vorschäden (Schadenhöhe unerheblich) wenn sich ein stehendes oder fließendes Gewässer (Achtung: auch Trockenbett) in geringer Entfernung (ca. 1 km) vom Versicherungsgrundstück entfernt befindet wenn sich das Niveau des Erdgeschossbodens (Kelleroberkante) des zu versichernden Objektes nicht mindestens drei Meter oberhalb dem mittleren Wasserspiegel des Gewässers befindet.
Tip:Fordern Sie ein Angebot zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung an.
Achtung:Die Sturmversicherung sichert nicht Überflutungsrisiken ab!
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