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Pensionskasse Ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ist die Pensionskasse. Grundsätzlich zählen die Beiträge des Arbeitgebers zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Durch die 'Riester-Reform' des AVmG sind diese Beitragszahlungen in den Grenzen des § 3 Nr. 63 EstG bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von der Steuer befreit. Darüber hinausgehende Beiträge können im Rahmen des § 40 b EStG vom Arbeitgeber pauschal mit 20% besteuert werden.
Weiter zeichnet sich eine Pensionskasse durch sehr flexible Tarife hinsichtlich Beitrags- und Leistungsgestaltung aus.
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Weitere Durchführungswege:
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