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Kapital-Lebensversicherung Die Kapital-Lebensversicherung kombiniert Risikoschutz mit Sparvertrag. Sie dient weniger als Geldanlage, birgt jedoch wenig Risiko und macht wenig Arbeit.
Das Prinzip der Kapital-Lebensversicherungen: Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme. Erlebt er den Vertragsablauf, bekommt er das sogenannte Erlebensfallkapital in der Regel steuerfrei ausbezahlt. Dieses besteht aus zwei Teilen: der vereinbarten Versicherungssumme und dem Überschussanteil.
Bessere Renditen können jedoch mit der fondsgebundenen Lebensversicherung realisiert werden.
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