* Auch
der nicht begünstigte Ehepartner muß zur Wahrnehmung der Förderungen
einen Vertrag mit einem monatlichen Eigenbeitrag i.H. von 5 Euro abschließen!
Anm.:
Hierbei handelt um eine unverbindliche Berechnung auf Grundlage des
Entwurfs des Altersvermögensergänzungsgesetzes vom 24.01.2001.
Fehler und Irrtum vorbehalten.