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Häufige Fragen und Antworten (FAQ):


Fragen:


- Wer kann die Förderungen in Anspruch nehmen?

- Ist die 'Riester-Rente' Pflicht?

- Wie und wann kann ich die staatlichen Zulagen beanspruchen?

- Richtet sich der Beitrag nach dem Brutto- oder Nettolohn?

- Kann ich die Beitragszahlungen in die Privatrente unterbrechen?

- Was bedeutet Versorungslücke?

- Welche Anlageformen werden gefördert?

- Was passiert im Sterbefall mit den Einzahlungen in die private
Vorsorge?


WEITERE IN KÜRZE, bis dahin nutzen Sie unsere HOTLINE


Antworten:


- Wer kann die Förderungen in Anspruch nehmen?


Die staatliche Zulagen können in Anspruch genommen werden von:



  • Versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (nicht öffentlicher Dienst)

  • Versicherungspflichtigen Selbständige

  • Versicherungspflichtigen Landwirte

  • weiteren, bei denen

    • der Ehepartner begünstigt ist UND

    • die Ehepartner zusammen veranlagt werden UND

    • für jeden ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen wird




- Ist die Riester-Rente Pflicht?



Sparen, sparen, sparen! Das ist die Botschaft aus dem Hause Riester. Die private Zusatzversorgung ist freiwillig. Für den, der im Ruhestand auf nichts verzichten will, ist sie allerdings Pflicht. Und das Sparen fürs Alter wird mit Zuschüssen und Steuererleichterungen gefördert.



- Wie und wann kann ich die staatlichen Zulagen beanspruchen?



  • Die vollen staatlichen Zulagen zur Rentenversicherung erhält man, wenn
    man zusammen mit den Zulagen in den Jahren 2002 und 2003 mindestens 1% seines
    Einkommens nach dem Altersvermögensergänzungsgesetz für eine
    Rente anlegt und in den Folgejahren auch die gesetzlichen Steigerungsstufen
    bis auf 4% (ab 2008) in für seine Rente in Anspruch nimmt.

  • Ist der Abzug der Sparleistungen als Sonderausgaben günstiger, gibt
    es über die Zulagen hinaus zusätzliches Geld vom Finanzamt


- Richtet sich der Beitrag nach dem Brutto- oder Nettolohn?



Maßgeblich für die Höhe des Beitrags zur Förderrente
ist der Jahresbruttolohn des Vorjahres.



- Kann ich die Beitragszahlungen in die Privatrente unterbrechen?



Ja, Sie können die Beitragszahlungen ruhen lassen. Allerdings bekommen
Sie für diesen Zeitraum keine Zuschüsse vom Staat und keinen steuerlichen
Vorteil.



- Was bedeutet Versorgungslücke?



Man spricht von der Versorgungslücke, da bereits heute eine Differenz
zwischen Ihrem aktuellen monatlichen Einkommen und den zu erwartenden Leistungen
aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Die Versorgungslücke kann und soll durch private Eigenvorsorge geschlossen
werden.




- Welche Anlageformen werden gefördert?



Gefördert werden spezielle staatlich zertifizierte Produkte, welche
eine private Rente garantieren können.


Bei der FörderRente handelt es sich um ein Produkt mit staatlichem Zertifikat.



- Was passiert im Sterbefall mit den Einzahlungen in die
private Vorsorge?



Die selbst eingezahlten Beiträge und Zinsen auf den gesamten Sparvertrag
können vererbt werden. Grundsätzlich sind allerdings die Zulagen
und Steuervorteile zurückzuzahlen.


Möglich ist aber, die Anzeile steuerunschädlich in die private
Altersvorsorge des überlebenden Ehepartners zu übertragen.



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