Häufige Fragen und Antworten (FAQ):
Fragen:
- Wer kann die Förderungen in Anspruch nehmen?
- Ist die 'Riester-Rente' Pflicht?
- Wie und wann kann ich die staatlichen Zulagen beanspruchen?
- Richtet sich der Beitrag nach dem Brutto- oder Nettolohn?
- Kann ich die Beitragszahlungen in die Privatrente unterbrechen?
- Was bedeutet Versorungslücke?
- Welche Anlageformen werden gefördert?
- Was passiert im Sterbefall mit den Einzahlungen in die private Vorsorge?
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Antworten:
- Wer kann die Förderungen in Anspruch nehmen?
Die staatliche Zulagen können in Anspruch genommen werden von:
- Versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (nicht öffentlicher Dienst)
- Versicherungspflichtigen Selbständige
- Versicherungspflichtigen Landwirte
- weiteren, bei denen
- der Ehepartner begünstigt ist UND
- die Ehepartner zusammen veranlagt werden UND
- für jeden ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen wird
- Ist die Riester-Rente Pflicht?
Sparen, sparen, sparen! Das ist die Botschaft aus dem Hause Riester. Die private Zusatzversorgung ist freiwillig. Für den, der im Ruhestand auf nichts verzichten will, ist sie allerdings Pflicht. Und das Sparen fürs Alter wird mit Zuschüssen und Steuererleichterungen gefördert.
- Wie und wann kann ich die staatlichen Zulagen beanspruchen?
- Die vollen staatlichen Zulagen zur Rentenversicherung erhält man, wenn
man zusammen mit den Zulagen in den Jahren 2002 und 2003 mindestens 1% seines Einkommens nach dem Altersvermögensergänzungsgesetz für eine Rente anlegt und in den Folgejahren auch die gesetzlichen Steigerungsstufen bis auf 4% (ab 2008) in für seine Rente in Anspruch nimmt. - Ist der Abzug der Sparleistungen als Sonderausgaben günstiger, gibt
es über die Zulagen hinaus zusätzliches Geld vom Finanzamt
- Richtet sich der Beitrag nach dem Brutto- oder Nettolohn?
Maßgeblich für die Höhe des Beitrags zur Förderrente ist der Jahresbruttolohn des Vorjahres.
- Kann ich die Beitragszahlungen in die Privatrente unterbrechen?
Ja, Sie können die Beitragszahlungen ruhen lassen. Allerdings bekommen Sie für diesen Zeitraum keine Zuschüsse vom Staat und keinen steuerlichen Vorteil.
- Was bedeutet Versorgungslücke?
Man spricht von der Versorgungslücke, da bereits heute eine Differenz zwischen Ihrem aktuellen monatlichen Einkommen und den zu erwartenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Die Versorgungslücke kann und soll durch private Eigenvorsorge geschlossen werden.
- Welche Anlageformen werden gefördert?
Gefördert werden spezielle staatlich zertifizierte Produkte, welche eine private Rente garantieren können. Bei der FörderRente handelt es sich um ein Produkt mit staatlichem Zertifikat.
- Was passiert im Sterbefall mit den Einzahlungen in die private Vorsorge?
Die selbst eingezahlten Beiträge und Zinsen auf den gesamten Sparvertrag können vererbt werden. Grundsätzlich sind allerdings die Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Möglich ist aber, die Anzeile steuerunschädlich in die private Altersvorsorge des überlebenden Ehepartners zu übertragen.
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