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BetriebsschließungsversicherungWegen der großen Gefahr für die Allgemeinheit, können Behörden jeden Betrieb schließen, wenn der Verdacht besteht, daß durch ihn gefährliche und ansteckende Krankheiten (z.B. Typhus oder Salmonellen) verbreitet werden.
Selbst größte Sorgfalt und Sauberkeit schützt nicht davor, daß Krankheitserreger durch Kunden, Lieferanten etc in den Betrieb gelangen.
Vor den wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsschließung schützt die Betriebsschließungsversicherung durch Ausgleich des finanziellen Nachteils des Betriebsinhabers.
Informieren Sie sich hier weiter über Gegenstand und Umfang der Betriebsschließungsversicherung oder fordern weitere Informationen an.
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