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Berufsunfähigkeitsversicherung Für gesetzlich Versicherte unter 40 Jahren gibt es sein Januar 2001 keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit. Geringe Leistungen bekommt man dann nur aus der Erwerbsminderungsrente, welche sogar noch halbiert wird, sofern man noch 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Dabei muß jede Arbeit angenommen werden.
Jedoch scheidet wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nahezu jeder fünfte Angestellte vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Hier empfiehlt sich ein Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitszusatzversichung.
Da die meisten Unfälle nicht im Betrieb passieren, sollte man sich jedoch allgemein gegen das Risiko des Unfalls mit einer Unfallversicherung ausreichend versichern.
Fordern Sie bei Interesse weitere Informationen an.
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