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InsassenunfallversicherungEine Insassenunfallversicherung zahlt, wenn ein Insasse des Austos verletzt oder getötet wird. Sie greift, wenn der sonst übliche Schutz durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gegeben ist.
Normalerweise sind die Insassen eines Autos bei einem Unfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers versichert. Die Versicherung muss allerdings nur zahlen, wenn der Fahrer den Unfall auch wirklich verschuldet hat.
Bei Unfällen durch höhere Gewalt, zum Beispiel durch einen Blitzschlag, muss die Versicherung nicht leisten. In einem solchen Fall springt dann die Insassenunfallversicherung ein. Sie zahlt auch, wenn die Deckungsssumme eines Unfallverursachers nicht ausreicht.
Die Insassen-Unfallversicherung bietet somit eine finanzielle Absicherung für den Invaliditäts- und Todesfall.
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