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Entgeltumwandlung durch DirektversicherungDas PrinzipDer Arbeitgeber schließt zugunsten seines Arbeitnehmers eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ab, begünstigt ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Meist beteiligt sich der Beschäftigte an den Monatszahlungen durch eine so genannte Gehaltsumwandlung. Spätere Rentenzahlungen sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Beitragszahlungen bis zu maximal 1752 Euro bzw. 2148 Euro pro Jahr werden pauschal mit 20 Prozent versteuert, zuzüglich Solidarzuschlag und Kirchensteuer. Bestreitet der Beschäftigte seinen Beitrag aus Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder 13. Monatsgehalt, spart er sogar alle Sozialversicherungsabgaben (bis 2008). Wer ab 2002 Zulagen oder Sonderausgabenabzug der Riester-Rente in Anspruch nehmen will, muss allerdings auf die Pauschalbesteuerung verzichten und hat die Beiträge individuell zu versteuern. Nur so kommt er in den Genuss der neuen Förderung.
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