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D&O - Manager- Haftpflicht - VersicherungBGH Urteil ARAGDer Bundesgerichtshof hat mit seinem ARAG-Urteil (BGH ZIP 1997, 883) einen Meilenstein in der Rechtsprechung zur Organhaftung gesetzt.
In diesem Urteil hat der BGH festgestellt, dass der Aufsichtsrat verpflichtet ist zu überprüfen, ob Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand bestehen. Sollte er diese feststellen, so muss er diese Schadenersatzansprüche geltend machen. Kommt der Aufsichtsrat dieser Verpflichtung der Anspruchsprüfung und Durchsetzung nicht nach, so macht er sich selbst schadenersatzpflichtig.
Fordern Sie weitere Informationen an, wie eine optimale Absicherung in Ihrem Fall erreicht werden kann.
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