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Sturm-VersicherungBei Sturmschäden haften Gebäude- oder Inventarversicherungen, wenn die witterungsbedingte Luftbewegung mindestens Windstärke 8 überschritten hat. Das sind etwa 70 Kilometer pro Stunde. Der Nachweis wird allgemein dadurch erbracht, dass auch in der Nachbarschaft Schäden entstanden sind. Allerdings können auch die zuständigen Ämter befragt werden. Diese Versicherung hat jedoch nichts mit der Elementarschaden-Deckung zu tun. Kein Schutz bei Sturmflut und Rückstau oder bei unfertigen Gebäuden. Wenn höhere Gewalt im Spiel ist, werden Schäden prinzipiell nicht erstattet. Dazu zählen Schäden durch Sturmfluten. Aber auch durch Rückstau der Kanalisation entstandene Schäden werden grundsätzlich nicht erstattet. Nur wenige Gesellschaften bieten eine Absicherung dagegen an. Ist ein versichertes Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass die Folgen von Hochwasser nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung bzw. einer gewerblichen Versicherung abgedeckt sind, sondern eben nur durch die genannte Elementarschaden-Versicherung.
Tip:Fordern Sie ein Angebot zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung an.
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