Entgeltumwandlung durch Unterstützungskasse Vergleich zur Kapitalversicherung | ohne | mit | | Entgeltumwandlung (in EUR) | Bruttogehalt Umwandlungsbetrag | 3.000 0 | 3.000 250 | Bruttogehalt abzüglich Umwandlungsbetrag | 3.000 | 2.750 | Steuer Sozialabgaben | 711 612 | 611 561 | Nettogehalt | 1.677 | 1.578 | Beitrag für eine Kapitalversicherung | 99 | 250 | Kapitalleistungen vor Steuer* | 71.366 | 183.928 | Kapitalleistung nach Steuer* | 71.366 | 121.814 | *inkl. nicht garantierter Überschußanteile | In unserem Beispiel verfügt ein 40jähriger Arbeitnehmer (Steuerklasse 1) über ein Bruttogehalt von EUR 3.000. Monatlich verwendet er hiervon EUR 250 steuer- und sozialabgabenfrei für die Entgeltumwandlung über Unterstützungskasse. Nur der verbleibende Betrag von EUR 2.750 wird mit Steuer und Sozialversicherung belastet.Die EUR 250 wendet er somit für seine Altersversorgung auf. Dieses belastet ihn effektiv nur mit EUR 99. Bei Ablauf zum 65ten Lebensjahr erhält er eine einmalige Kapitalleistung incl. nicht garantierter Überschüsse in Höhe von EUR 121.814 nach Steuer. Bei einer gleichen Nettobelastung in Höhe von EUR 99, eingezahlt in eine private Kapitalversicherung, betrüge seine Erlebensfallleistung nur EUR 71.366.
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