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Unterschiede Grundfähigkeitsversicherung - UnfallrentenversicherungDie Grundfähigkeitsversicherung unterscheidet sich zur Unfallversicherung durch grundlegend andere Leistungskriterien.
Bei der Unfallrentenversicherung muss tatsächlich ein Unfall geschehen sein. Bei Invalidität urch Krankheit wird grundsätzlich nicht geleistet und es gibt in der Regel eine Reihe von Ausschlüssen, durch die der Begriff Unfall eingeschränkt wird.
Weiter dürfte auch nur jede zehnte Invalidität auf einen Unfall zurückzuführen sein. Hier bietet die Grundfähigkeitsversicherung einen umfangreicheren Schutz. Es wird auch geleistet, wenn die Beeinträchtigung durch Krankheit entstanden ist. Unabhängig von der prozentualen Beeinträchtigung werden hier die medizinischen Befunde mit dem klaren Katalog der Grundunfähigkeiten verglichen. Ein Leistungsanspruch kann dann schnell und eindeutig festgestellt werden.
Die Fähigkeitenkataloge und weitere Informationen fordern Sie bitte an:
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