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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Notare Eine immer grösser werdende Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, Reform des Schuldrechts etc. Immer schärfer werdene Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Rechtsanwälte und Notare: Selbst geringe Versehen bei der Rechtsberatung, Prozessführung oder Beurkundung können erhebliche Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Dabei handelt es sich in der Regel um Vermögensschäden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung muss daher jeder Rechtsanwalt und Notar abgeschlossen haben. Optimaler Versicherungsschutz zu einem besonders attraktiven Beitrag ist hier gefordert. Fordern Sie weitere Informationen für Rechtsanwälte und Notare an:
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