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Tierhalter-Haftpflichtversicherung Sie haften als Tierhalter für Schäden, die ein von Ihnen gehaltenes Tier (Pferd, Hund, etc.) anrichtet.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie als Halter an dem verursachten Schaden ein Verschulden trifft. Auch dann, wenn Sie die erforderliche Vorsicht haben walten lassen, der Hund aber trotzdem den Briefträger anfällt, sind Sie für den Ausgleich des Schadens verantwortlich.
Zahme Haustiere müssen nicht versichert werden. Halter von Pferden, Ponys und Hunden müssen hingegen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.
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