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Umfang der Elektronikversicherung Der Versicherungsschutz der Elektronikversicherung besteht für unvorhergesehene Sachschäden und bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruch, Raub oder Plünderung. Geleistet wird insbesondere bei Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Überspannung, Induktion, Kurzschluß Brand, Blitzschlag, Explosion Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus höhere Gewalt Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Die Elektronik-Sachversicherung kommt damit auch für Ruß-, Seng-, Glimm- und Schmorschäden, Feuchtigkeitsschäden aller Art sowie für Verluste durch einfachen Diebstahl auf.
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