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Gegenstand der Elektronikversicherung Durch die Elektronikversicherung werden Anlagen und Geräte der Informationstechnik wie EDV-Anlagen Kommunikationstechnik wie Telefonanlagen Bürotechnik wie Fotokopiergeräte Sicherungs- und Meldetechnik wie Alarmanlagen Medizintechnik Satz- und Reprotechnik Mess-, Prüf- und Steuerungstechnik sonstige elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte Sofern dies besonders vereinbart wurde, gilt die Versicherung auch während des beweglichen Einsatzes außerhalb des Versicherungsorts, z.B. in einem Fahrzeug.
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