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Pensionsfonds und staatliche ZulagenEinen anderer Vorsorgeweg im Rahmen des Pensionsfonds verknüpft betriebliche und private Altersvorsorge: Ein gesetzlich Rentenversicherter mit Anspruch auf staatliche Zulagen beziehungsweise einen ergänzenden Sonderausgabenabzug bei seiner Steuererklärung kann diese Förderung auch bei der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch nehmen.
Voraussetzung: Der Arbeitnehmer zahlt aus seinem Netto-Gehalt Geld in einen Pensionsfonds (§ 10a, EStG). Attraktiv (vor allem für Geringverdiener und jungen Familien) ist, daß so die staatliche Förderung der "Riester-Rente" in Anspruch genommen werden kann sowie der steuerliche Sonderabgabenabzug.
Die Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Die Beitragsfreiheit nach § 3, Nr. 63 EStG entfällt in diesem Fall. Der Sonderausgabenabzug ist bis auf maximal 2100 Euro im Jahr ab 2008 beschränkt..
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