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Pensionsfond "steuerlich"Zunächst werden vom Gehalt bzw vom Lohn Beiträge abgezogenen, die in den Pensionsfond fließen. Diese sind bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) steuerfrei (§ 3, Nr. 63 EStG) und von der Abgabenpflicht zur Sozialversicherung entbunden.
Dies gilt sowohl für Beiträge des Arbeitgebers, als auch für solche von Arbeitnehmern. Vom Jahr 2009 an entfällt die Beitragsfreiheit, aber nur für die vom Arbeitnehmer bezahlten Vorsorgeprämien, Zahlungen des Arbeitgebers bleiben weiter beitragsfrei.
Die später gezahlte Rente ist jedoch zu versteuern. Die Rente unterliegt der so genannten nachgelagerten Besteuerung, da die Aufwendungen in der Ansparphase von der Steuerpflicht befreit waren.
Im Alter winken für Rentner jedoch hohe steuerliche Freibeträge.
Einen anderer Vorsorgeweg verknüpft betriebliche mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. [mehr dazu]
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