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Diebstahl in der Reisezeit Auf Reisen sind Diebstähle besonders ärgerlich!
Die Hausratversicherung kann eintreten, sofern die Diebe richtig eingebrochen haben oder rauben.
Beispiele: Diebstahl aus Hotelzimmer Wird in Feriendomizile oder Hotelzimmer eingebrochen, sind Diebstähle grundsätzlich über die Hausratversicherung abgedeckt. Dies gilt, wenn Diebe richtig einbrechen oder rauben. Kommt der dagegen mit einem Zweitschlüssel oder durchs offene Fenster, ist nur Hausrat versichert, der gut weggeschlossen war. Ansonsten ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten für beschädigtes Mobiliar sowie Haus- und Wohnungsschäden. Für gestohlenen Hausrat zahlt er in der Regel so viel, wie er neu kostet. Bei Einbrüchen auf Reisen ist die Leistung aber zumeist begrenzt.
Taschendiebstahl Bei einem Raub in aller Öffentlichkeit zahlt die Versicherung bis zu der vereinbarten Summe. Der Täter muss dann seinem Opfer z.B. die Handtasche entreißen oder es mit einem Messer bedrohen. Ein einfacher Taschendiebstahl stellt keinen Raub dar, ist daher nicht mit abgesichert.
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